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Wertermittlung für Immobilien

Verkehrswert­gutachten

Bild ©Kara via Adobe Stock

Immobilienwertermittlung als Vollgutachten nach §194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten in Form eines Vollgutachtens bietet eine umfassende, rechtssichere Wertermittlung Ihrer Immobilie. Anders als ein Kurzgutachten oder das Fairwert-Gutachten berücksichtigt es alle wertrelevanten Merkmale. Diese reichen von baulichen und nutzungsbezogenen Eigenschaften bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Marktverhältnissen.

Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und entspricht den Anforderungen gemäß §194 BauGB. Das Ergebnis ist ein Verkehrswertgutachten, das bei Behörden, dem Finanzamt und in rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet werden kann.

Ein Verkehrswertgutachten eignet sich insbesondere bei:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Scheidungen 
  • Finanzierungen
  • Kauf, Verkauf
  • Übertragungen mit rechtlicher Relevanz

Dank ausführlicher Lage- und Baubeschreibung, fundierter Bewertungsmethoden sowie Fotodokumentation ist eine Immobilienwertermittlung als Vollgutachten auch für Laien verständlich aufgebaut. Alle relevanten Eckdaten wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche, Grundstücksgröße, Zustand und Lage fließen in die Bewertung ein. Eine gründliche Objektbesichtigung gehört selbstverständlich auch dazu.

Vertrauen Sie auf eine transparente, nachvollziehbare und marktkonforme Immobilienbewertung durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

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