Gutachten
Ein Gebäude bedarf einer kontinuierlichen Wartung und Pflege. Bauschäden können sowohl durch äußere Einflüsse, als auch durch handwerkliche Ausführungsmängel entstehen. Die Alterung verwendeter Baustoffe oder angewandte Bautechniken, falsches Wohnverhalten der Nutzer hinsichtlich bauphysikalischer Anforderungen, die Abnutzung, eine permanente Durchfeuchtung von Bauteilen und Witterungseinflüsse sind häufige Ursachen entstehender Bauschäden. Doch auch erhebliche Ausführungsfehler während der Bauphase können zu irreparablen Schäden führen.
Bauschadensgutachten
Bauschadensgutachten werden als Gerichtsgutachten und als Privatgutachten beauftragt. Sie können auch als Schiedsgutachten oder für eine selbstständige Beweissicherung erstellt werden.
Folgende Leistungen kann ich Ihnen anbieten:
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Feststellung und Bewertung von Schäden an Gebäuden
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Aufnehmen und Dokumentation der Schäden und Mängel
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Ermittlung von Schadensursachen
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Erörtern der notwendigen Maßnahmen
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Hinweis zu künftigen Schadensrisiken
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Erläuterung von baufachlichen Zusammenhängen
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Kontrolle der Einhaltung Ausführungsvorschriften, DIN Normen
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Bewertung von Planungs-und Ausführungsunterlagen
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Kostenschätzung für die Beseitigung von Bauschäden und Mängeln
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Ermittlung von Schadensummen und Wertminderungen
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Bauabnahme – Beweissicherung
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Fachliche Bewertung vorliegender Gutachten
Sanierungsgutachten
Jedes Gebäude ist wie deren Nutzer einzigartig und erfordert nach der Schadensanalyse ein dem Schadensbild angepasstes Sanierungskonzept. Dieses wird mit Hilfe langjähriger Erfahrungswerte für das jeweilige Objekt fachgerecht ausgearbeitet und ermöglicht eine umfassende und dauerhafte Sanierung der Schäden.
Insbesondere stehe ich Ihnen bei folgenden Problemen gerne beratend zur Seite:
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Beratung zum schadenfreien Bauen
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Objekterfassung und Sanierungskonzepterstellung
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Erstellung und Bewertung von Sanierungsplänen und -verfahren
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Beratung bei Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung
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Kostenschätzung der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
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Bewertung in Bezug auf Energieeinsparverordnung
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Energetische Sanierung – Energiegutachten – Energiepass
Versicherungsgutachten
Wird dem Versicherer ein Schaden im Rahmen einer bestehenden Gebäudeversicherung angezeigt, hat dieser zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um eine versicherte Schadensursache handelt. Dabei können z.B. folgende Fragen Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:
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War unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Nutzerfehlverhalten schadensursächlich oder trug dieses zu einem bestimmten Teil zum Schaden bei?
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Waren bauliche Mängel an der Gebäudekonstruktion ursächlich für den entstandenen Schaden? (Beispielsweise das Einstürzen einer Dachkonstruktion während eines Sturmes. War die Befestigung der Dachkonstruktion regelgerecht ausgeführt? Wäre die Dachkonstruktion auch bei regelgerechter Ausführung eingestürzt?)
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Kann der entstandene Schaden durch das behauptete und versicherte Ereignis (z.B. Sturm) entstanden sein? Sind vielleicht andere Ursachen auszumachen, welche zu dem Schaden geführt haben können (beispielsweise ein übergelaufenes Waschbecken, welches im Rahmen einer Leitungswasserversicherung – Leitungsbruch reguliert werden soll)?
Auch bei bestehender Leistungspflicht des Versicherers sind Fragen hinsichtlich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür erforderlichen Kosten sowie des verbleibenden technischen Minderwertes zu beantworten. Weiterhin ist die Schadensbeseitigung zu veranlassen und fachlich zu überwachen.
Gutachten im Rahmen von Beweissicherungen
Die Beweissicherung oder Bauzustandsdokumentation ist stets durchzuführen, wenn eine Baumaßnahme im Bereich bereits bestehender Bebauung realisiert wird und die Gefahr besteht, dass Schäden an der Nachbarbebauung entstehen könnten. Aufgrund der heutigen Bauverfahren und des bestehenden Zeitdrucks ist dies praktisch immer der Fall. Schäden an der Nachbarbebauung könnten beispielsweise entstehen durch:
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Erschütterungen durch Verdichtungsgeräte
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Setzungen durch Tiefergründungen oder durch die Wasserhaltung
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Setzungen durch zusätzliche Belastung des Baugrundes
Bei der Beweissicherung geht es darum, den Zustand der Nachbarbebauung vor Baubeginn beweisbar festzuhalten. Werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Nachbarn Schäden aus Einwirkungen durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr vor Gericht regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortende Baumaßnahme verursacht sind.
Liegt eine Beweissicherung eines Sachverständigen vor, aus welcher hervorgeht, dass die entsprechenden Schäden bereits im Vorfeld vorhanden waren, kann dieser Beweis unkompliziert erbracht werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird dadurch bereits im Vorfeld vermieden.
Wichtig zu wissen
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