Leitsätze
Als zertifizierter Sachverständiger fühle ich mich, den Verhaltensregeln, die durch die Muster-Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden, verpflichtet.
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer
- weisungsfreien
- unabhängigen
- gewissenhaften und
- unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 9 Sachverständigenordnung (SVO).
Die Pflichten des Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen folgende:
Persönliche Aufgabenerfüllung
Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 10 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§10 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf (§ 14 SVO).
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Ich verfüge über eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe (§ 15 SVO).
Schweigepflicht
Kenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung meiner oder Interessen Dritter. (§ 16 SVO).
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um meinem Wissen und meiner Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für mich regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität (§ 17 SVO).
Verhaltenskodex (Berufsgrundsätze)
Darüber hinaus bin ich als zertifizierter Sachverständiger den Berufsgrundsätzen, die durch die
Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung Hochschule Anhalt, KöR, vorgegeben werden, verpflichtet.
Ich verpflichte mich im Einzelnen dazu:
- mich so u verhalten, dass weder das eigene Ansehen noch das Ansehen der Zertifizierungsstelle negativ beeinflusst wird und der Berufsstand der zertifizierten Gutachter nicht verunglimpft wird,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben,
- auf der Grundlage der Aufgabenstellung die wesentlichen Abschnitte der Tatsachenermittlung und -feststellung, die Orts- und Objektbesichtigungen, die Schlussfolgerungen, die Beurteilungen und die Bewertungen in eigener Person durchzuführen,
- die Gutachtenerstellung nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen zu tätigen,
- mich kontinuierlich fortzubilden,
- meine Tätigkeit eigenverantwortlich und objektiv auszuüben,
- die Vertraulichkeit von sensiblen Daten zu wahren,
- mögliche Interessenskonflikte einem Auftraggeber unverzüglich schriftlich offenzulegen,
- die Preisbildung meiner Honorare branchenüblich zu kalkulieren,
- keine Mitarbeiter von Auftraggebern abzuwerben,
- ein Objekt nicht gleichzeitig für mehrere Auftraggeber zu bewerten (außer bei ausdrücklicher Genehmigung),
- einen fairen Wettbewerb unter Sachverständigen zu ermöglichen, indem ich keine unentgeltlichen Vorleistungen anbiete,
- meine Werbung zurückhaltend gestalte und
- angemessene Aufzeichnungen meiner gutachterlichen Tätigkeit sowie deren Aufbewahrung zu gewährleisten.